Designrecht

Um den nachhaltigen Schutz eines Designs zu gewährleisten, ist es ratsam dieses beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) als Geschmacks-, Gebrauchsmuster oder Patent anzumelden. Siehe auch Eingetragenes Design

 

Das Designrecht gibt dem Anmelder eines "Eingetragenen Designs" das ausschließliche Recht, diese Produktgestaltung zu verwenden und zu vermarkten. Außerdem ist der Anmelder berechtigt, gegen jedes Design vorzugehen, das diesem entspricht.

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